Es fehlt an Wohnraum
Die Bucker SZ berichtete am 30.8.2019: Asylbewerber. Von Obdachlosigkeit bedroht … Zurzeit leben im Landkreis etwa insgesamt 2600 Flüchtlinge. Diese Zahl ergibt sich aus der Addition von etwa 1000 Menschen im Ankerzentrum der Regierung von Oberbayern im Fliegerhorst, 1500 Personen in den dezentralen Unterkünften des Landkreises und weiteren 100, die in der Gemeinschaftsunterkunft der Regierung von Oberbayern in Germering leben … In den Unterkünften des Landkreises Fürstenfeldbruck leben derzeit 1500 Flüchtlinge. Etwa die Hälfte hat darauf keinen Anspruch mehr und müsste aus diesen Quartieren ausziehen. Doch es fehlt an Wohnungen. Als “Fehlbeleger” führt das Landratsamt alle anerkannten Asylbewerber oder solche mit Bleiberecht, die sich eigentlich selbst eine Wohnung suchen müssten, aber nichts bekommen … Um Notsituationen und Obdachlosigkeit zu vermeiden, wird geduldet, dass diese Fehlbeleger noch für eine Übergangszeit in den Containern oder Wohnungen weiterleben, die ihnen der Landkreis eigentlich nur bis zur Bearbeitung ihres Asylantrags zugewiesen hatte. Aber es bleiben danach weiterhin fast alle, da es bis auf Ausnahmen für die meisten von ihnen unmöglich ist, eine Wohnung zu finden. Nur eines steht fest: Auf Dauer können solche Fehlbeleger nicht in den sogenannten dezentralen Unterkünften des Landkreises leben …
Kommentar: Wenn das Wohnungsproblem, nicht nur für „fehlbelegte“ Migranten, ungelöst bleibt, wird sich ein neues Problemfeld öffnen, das ihrer Obdachlosigkeit mit Ghettobildung und Wanderungsbewegungen. Roma und Sinti kennen es seit Jahrhunderten. Als „Zigeuner“ wurden sie angefeindet und im NS-Faschismus ermordet. Nur als anerkannte Mitbürger werden Einwanderer eine menschenwürdige Zukunft haben. Wird Deutschland ihnen dieses Menschenrecht zugestehen? Im Jahr 1848 war Deutschland dazu bereit: Die Frankfurter Nationalversammlung (zeitgenössisch auch constituierende Reichsversammlung, deutsches Nationalparlament, Reichsparlament, Frankfurter Parlament, auch bereits Reichstag) war von Mai 1848 bis Mai 1849 das verfassungsgebende Gremium der Deutschen Revolution sowie das vorläufige Parlament des entstehenden Deutschen Reiches. 1848 verkündeten die Parlamentarier in der Frankfurter Paulskirche: „Jeder ist ein Deutscher, der auf dem deutschen Gebiet wohnt“. Die Nationalität sei nicht mehr bestimmt „durch die Abstammung und Sprache, sondern ganz einfach bestimmt durch den politischen Organismus, durch den Staat …“. Durchgesetzt hat sich dieses Postulat nicht. Fremdenfeinde schwadronieren stattdessen von drohender „Umvolkung“ und „Überfremdung“.