Zensur und Verbote auf Verdacht – Gerüchtepolitik

Das gab es bislang so noch nicht: „Israel-Kritik – Münchner Gericht hält Saalverweigerung … für zulässig. Die bayerische Landeshauptstadt ist die einzige deutsche Stadt, in der in städtischen Räumen nicht mehr eine Diskussion über einen umstrittenen Beschluss des Stadtrats geführt werden darf. Dieser Beschluss lässt der Kritik an der israelischen Besatzungspolitik seit Dezember 2017 nur noch in privaten Räumen zu. Das Münchner Verwaltungsgericht hat jetzt in einem Urteil die Verweigerung eines städtischen Raums für eine solche Diskussion für rechtens erklärt.“ – So beginnt ein Bericht über die schleichende Einschränkung der Meinungsfreiheit in deutschen Landen. Weiter: „Wenige Tagen vor Weihnachten lehnte das Gericht eine Klage ab, die sich mit der Saalverweigerung für eine solche Diskussion durch das Stadtmuseum nicht abfinden wollte. Der Kläger, der im Ruhestand lebende Physiker Klaus Ried, sah in der Entscheidung eine Verletzung sowohl des Grundrechts auf Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) wie auch der Bayerischen Gemeindeordnung (Art. 21). Er hatte ein Streitgespräch ‚Wie sehr schränkt München die Meinungsfreiheit ein?‘ veranstalten wollen, bei dem es um den Stadtratsbeschluss vom 13.12.2017 und seine Folgen gehen sollte.“ Im Bericht kommen die Argumente beider Seiten zu Wort.

Kommentar: Reicht ein Verdacht aus, um andere Menschen zum Schweigen zu zwingen? In Bruck interpretierte die Stadtverwaltung in eine „Warnung“ durch einen Nürnberger Institutsleiter in den Vortrag über Israel und Palästina von Jürgen Schulz den Verdacht hinein, er könne möglicherweise antisemitische Aussagen beinhalten. Also untersagte sie seinen angekündigten Vortrag in der VHS (siehe unseren Bericht vom 7.12.18). Den Vortrag im städtischen „Bürgerpavillon“ tolerierte sie danach unter der Teilnahme „beobachtender“ Gäste. Ein verwirrender Pressebericht lässt seitdem den in die Welt gesetzten „Verdacht“ weiterhin über dem Kopf des Vortragenden wie ein Damoklesschwert schweben. Seine Faktensammlung habe Lücken und lasse vieles offen. So wird suggeriert, der Autor sei nicht objektiv. Da winkt der „Verdacht“ wieder mit dem Zaunpfahl. Das, obwohl der Autor die Qualen der verfolgten Juden schildert, kein Wort gegen die Gründung Israels vorbringt und den Kontrahenten beider Seiten zum Teil Gewalt und religiösen Fanatismus attestiert. Aber er äußerte sich kritisch gegenüber der seither staatstragenden Israel-Ideologie des Zionismus und verschwieg das Leiden auch der Palästinenser nicht, die sich seitens einer Rechtsaußen-Regierung ihres Bodens beraubt sehen. Das sind Fakten, die dieser nicht genehm sind. Sie zu äußern, wird als antisemitisch gebrandmarkt. Das ermächtigt Gleichgesinnte dazu, die „Antisemitismus-Keule“ zu schwingen gegen jene, die „so“ reden. Der Knüppel des Verdachts legitimiert nun ganz legal das Verbot, in öffentlichen Räumen israelische Regierungspolitik kritisch zu diskutieren. Er regiert ab jetzt per Gerichtsbeschluss in München und wird keinen Bogen um Bayerns Städte und Kommunen machen. Letztlich muss aber das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob bzw. inwieweit Grundgesetz und Menschenrechte eingeschränkt werden dürfen. Es geht um unser aller Recht auf Meinungsfreiheit!