Menschenwürde letztinstanzlich ungeklärt?

Das Brucker Tagblatt vom 6.11.19 berichtete: Zu Beginn eines jeden Kreistages können Bürger Fragen stellen. Hans Sautmann vom Asylhelferkreis Eichenau beklagte die Lebensumstände in Unterkünften. „Polizei und Hausverwalter würden Wohnungen mitten in der Nacht durchsuchen, Verwandte auf Besuch dürften nicht bei der Familie übernachten Gravierende Mängel in den Unterkünften würden erst spät behoben … Es gebe auch immer wieder Situationen die gegen das Grundgesetz (Artikel 13, Unverletzlichkeit der Wohnung) oder auch gegen die Menschenrechte verstießen … Landrat Thomas Karmasin (CSU) blockte die Vorwürfe des Asylhelfers aber relativ schnell ab … dass das Zusammenleben in den dezentralen Unterkünften im Landkreis größtenteils funktioniere … Ob Unterkünfte im eigentlichen Sinne Wohnraum seien, sei letztinstanzlich nicht geklärt …“