Keine Rechtsgrundlage für die ‚Rückabwicklung der Sparkassenfusion Schweinfurt mit Haßberge‘?

Fürstenfeldbrucker Stadtratssitzung beschließt am 16.5.18: Abstimmung über Sparkassenfusion Dachau/FFB/Landsberg-Diessen wird vertagt – OB Raff sieht noch Klärungsbedarf vor Stadtratsbeschluss.


Dr. Gottwald Rainer vom Bürgerforum Landsberg informiert (18.5.18) über das von ihm initiierte Bürgerbegehren Rückabwicklung Fusion für Schweinfurt mit Haßberge: Die Stadt behauptete, es gebe „Keine Rechtsgrundlage für Rückabwicklung“ durch die Stadt Königsberg. Dr. Gottwald erhob dagegen Einspruch mit rechtsgültigen Begründungen. Vom Bayerischen Innenministerium erhielt er den Bescheid, eine Rückabwicklung der Fusion sei nicht möglich, da sie im Sparkassengesetz nicht vorgesehen sei. Dr. Gottwald antwortet darauf: „Die Äußerung des Innenministeriums, dass ‚das Bayerische Sparkassengesetz keine Rechtsgrundlage für die Rückabwicklung einer vollzogenen Fusion enthält‘ vermittelt den Eindruck, dass sie eigentlich verboten sei. Das ist falsch und sogar gefährlich. Ich habe das im beigefügten Dokument nachgewiesen. Die Presse hat diesen Nachweis ebenfalls erhalten. Diese Behauptung stellt das Bayerische Innenministerium auf bezüglich der Rückabwicklung einer in Kraft getretenen Sparkassenfusion und begibt sich damit auf ein sehr gefährliches Terrain. Die Königsberger haben am Dienstag nach Pfingsten ihren „Nationalfeiertag“ mit dem Auszug ihrer Bürgerwehr. Diese wurde während der demokratischen Revolution von 1848 ins Leben gerufen. Sie ist heute eine der wenigen Bürgerwehren in Deutschland, die noch immer diese Tradition pflegt. Ob sie wegen der jetzigen Vorkommnisse in Königsberg nicht wieder aktiv werden sollte? Die zitierte Äußerung des Innenministeriums ist brandgefährlich. Das Innenministerium übernimmt damit Gedankengut eines totalitären Staates. Wir leben in Deutschland in einem demokratischen Rechtsstaat. Das bedeutet, dass alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Es ist also ein sehr großes Spektrum an erlaubten Dingen. In einem totalitären Staat ist es genau umgekehrt. Dort ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Die erlaubten Dinge sind hier also sehr eingeschränkt. Eine Rückabwicklung ist im Sparkassengesetz tatsächlich nicht vorgesehen. Das bedeutet nach dem Rechtsstaatsprinzip aber nicht, dass sie verboten ist. Sondern sie ist erlaubt. Mit seiner Äußerung bewegt sich das Innenministerium also in Richtung totalitäres System und sollte sich schnell Nachhilfeunterricht in Staatskunde geben lassen. Im übrigen stützt sich die Rückabwicklung auf die Tatsache, dass Sparkassenangelegenheiten zum sog. eigenen Wirkungskreis einer Kommune gehören, was bisher noch von niemand bestritten wurde. Sogar die bisher in Sachen Fusion eingeschalteten Verwaltungsgerichte haben keinen Zweifel daran gelassen. Ob eine Fusion daher erst gemacht werden soll oder schon beschlossen ist, ist daher völlig unerheblich. – Rainer Gottwald, Dr. der Staatswissenschaften, Landsberg
Heute erschien in der Mainpost (Hassfurter Tagblatt) ein Bericht zur Ungültigkeitserklärung von 200 Stimmen durch die Stadt Königsberg. In der Druckversion steht der Artikel in einer Spalte, die sich über die ganze Seite erstreckt. Der Presseartikel: www.openpetition.de/pdf/blog/rueckabwicklung-der-sparkassenfusion-schweinfurt-mit-hassberge_18-5-2018-ungueltigkeitserklaerung-von-200-unterschriften-bericht-der-mainpost_1526646611.pdf