Grünes Positionspapier zur Sparkassenfusion

Ein Bericht im Brucker Kreisboten, Seite 5, am 9.5.18: www.epaper-system.de/bkbackoffice/getcatalog.do?catalogId=300425.
Wir dokumentieren: Am 24.4. veröffentlichte die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Fürstenfeldbruck ein Positionspapier zur geplanten Sparkassenfusion. Formuliert wurde ein deutliches „Nein zur Fusionierung unserer Kreis- und Stadtsparkasse Fürstenfeldbruck mit den Sparkassen Dachau und Landsberg-Dießen“. Angefügt wurde am 30.4. folgende Ergänzung:
Sollte gegen unseren Einsatz und gegen unsere Stimmen der bisherige Zweckverband aufgelöst und mehrheitlich eine Fusion beschlossen werden, somit doch eine Fusion zustande kommen, so melden wir folgende Forderungen, festzuhalten z.B. im „Side Letter“ zum Vertragswerk, an:
Verwaltungsrat
Die Arbeit im Verwaltungsrat des fusionierten Instituts wird stärker denn je von Fachfragen und von Steuerungs- und Kontrolltätigkeiten geprägt sein. Es ist wichtig, dass der Verwaltungsrat fachlich kompetent aufgestellt ist. Insbesondere die Vertreter jenseits der satzungsgemäß einzubeziehenden Kommunalpolitik sollten Kenner der bankbetriebswirtschaftlichen Materie sein. Das Vorhalten von Ehrenämtern für verdiente Bürgermeister a.D. oder Landräte a.D. im Verwaltungsrat, so wie aktuell von der Sparkasse Dachau praktiziert, sollte sich verbieten. Des Weiteren sollte sich der Verwaltungsrat gegenüber dem Landesgesetzgeber dafür einsetzen, dass künftig auch Belegschaftsvertreter dem Verwaltungsrat angehören, so wie dies in anderen Bundesländern der Fall ist.
Das Schließen von Geschäftsstellen, Personalabbau (über „natürliche Fluktuation“) und jetzt auch das Fusionsansinnen werden u.a. mit Sparzwängen, heißt mit der Notwendigkeit, die Kosten zu verringern, begründet. Vor diesem Hintergrund sollte der Verwaltungsrat der fusionierten Sparkasse mit gutem Beispiel vorangehen und sich und dem Vorstand nicht die nach den einschlägigen Richtlinien des Bayerischen Sparkassenverbandes höchstmögliche Bezahlung gewähren.
Ausschüttungspolitik
Wenn es ihre wirtschaftliche Leistungskraft und ihre Risikotragfähigkeit erlauben, können und dürfen Sparkassen Teile ihrer Überschüsse an ihre Träger, zu verwenden von diesen für gemeinnützige Zwecke, ausschütten. Erinnert sei an dieser Stelle, dass als eine der wesentlichen Funktionen von Sparkassen die Unterstützung der „Aufgabenerfüllung der Kommunen im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich“ festgehalten ist (§ 1, Satz 2 SpkO). Grenzen für die möglichen Ausschüttungsbeträge setzen die aufsichtsrechtlich verordneten Eigenmittelanforderungen und die einschlägigen Vorgaben in der Sparkassenordnung (SpkO). So legt § 21 SpkO Begrenzungen für den Teil des Jahresüberschusses, der ausgeschüttet werden darf, fest und garantiert somit, dass die Sparkassen risikotragfähiges handelsrechtliches Eigenkapital bilden können.
Im Jahr 2020 dürfte die Quote der aufsichtsrechtlich geforderten Eigenmittel, die sich aus dem Verhältnis von Gesamtkapital zu den risikogewichteten Aktiva errechnet (=Gesamtkapitalquote), aufgrund aufsichtsrechtlich geforderter Zuschläge für die nächsten Jahre („Kapitalerhaltungspuffer“) und eines Zuschlags für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch bei etwas mehr als 10 Prozent liegen. Alle drei Fusionsaspiranten lagen und liegen mit ihren Gesamtkapitalquoten deutlich höher, hätten also locker im Rahmen dessen, was die Vorgaben der Sparkassenordnung erlauben, und bei Einhaltung der regulatorischen Anforderungen Jahr für Jahr Teile ihrer Jahresüberschüsse an ihre Träger ausschütten dürfen.
In diesem Kontext ist einzufordern, dass die fusionierte Sparkasse spätestens ab einer Gesamtkapitalquote von 20 Prozent, spürbar Teile ihrer Jahresüberschüsse an die Trägerkommunen abführt.
Personalpolitik
Sowohl nach den sparkasseninternen Szenarien als auch nach den Ergebnissen des „Mehrwert-Gutachtens“ – der berechnete „Fusionsmehrwert“ ist aufgesetzt auf die individuellen Planungen der drei Sparkassen nach deren Eigenoptimierung – resultieren die vorhergesagten Verbesserungen beim Betriebsergebnis zu einem erheblichen Teil aus einer Verringerung des Personalaufwandes, also auf Einsparungen beim Personal. Laut „Mehrwert-Gutachten“ wird mit knapp 100 Arbeitsplätzen weniger im Vergleich zur „Stand-Alone-Lösung“ aller drei Geldhäuser gerechnet, wobei bei letzterer auch schon von einem „Abbaupotential“ von fast 140 Mitarbeitern in den drei Geldhäusern ausgegangen wird.
Ein fusioniertes Institut in der Aufstellung einer Drei-Säulen-Sparkasse wird nicht mehr alle Funktionen dreifach vorhalten. Unseres Erachtens sollte festgeschrieben werden, welche Funktionen wo angesiedelt werden. Vom Vorstand der fusionierten Sparkasse ist zu erwarten, dass der zugesagte Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen eingehalten wird. Zudem sollte auf schwer zumutbare Versetzungen, beispielswiese über zwei Landkreisgrenzen hinweg, verzichtet werden.