Besuchstermin im Brucker Ankerzentrum als unnötig abgelehnt

Kommentierter Kurzbericht: Einen Zugang zur „Dependance des Manchinger Ankerzentrums“ in FFB erhält man nur mit Erlaubnis der Regierung von Oberbayern, die Hausherr der Asyl-Erstaufnahmestelle am Brucker Fliegerhorst ist, in der zur Zeit fast tausend Personen untergebracht sind. „Nachdem es wiederholt zu Tumulten gekommen war und die Polizei mit Großaufgeboten für Ruhe sorgen musste …“, wollten sich der 2. Bürgermeister Christian Götz und der Olchinger SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Schrodi ein Bild über die Situation in der Unterkunft machen. Sie baten wie vorgeschrieben um einen Besuchstermin, dem nicht stattgegeben wurde. Beiden wurde erklärt, ihr Besuch ein Besuch sei „nicht notwendig“. Über diese unverschämte Formulierung der Ablehnung beschwerten sich beide. Daraufhin erhielten sie einen Besuchstermin im November zugesagt. Michael Schrodi mutmaßt, dass offizielle Besucher möglicherweise erst nach einem vorherigen „Großreinemachen“ in die Unterkunft gelassen werden sollen (Brucker SZ-Bericht vom 26.10.18). Für die hiesige Einrichtung scheint sich ein die Realitäten verkennendes Bonmot des CSU-Innenministers Seehofer zu bewahrheiten, passt man es den Brucker Verhältnissen an. Es mag etwa so lauten: „Unser Umgang mit Geflüchteten ist die Mutter aller Probleme“. Es fehlt noch die Ergänzung: „Wie wir sie behandeln, geht euch nix an. Wir sagen, was Sache ist und die ist gut, weil wir es sagen!“ Geht man falsch in der Annahme, dass die Ankerzentren wie Gefängnisse verwaltet und ihre Insassen wie Gefangene behandelt werden?
Zum Thema Arbeitsmarktintegration geduldeter Flüchtlinge erschien ein aktueller Überblick im Wochenblatt „der freitag“, in dem es heißt, sie nähmen aufgrund ihrer Perspektivlosigkeit für eine Ausbildungsduldung teils ausbeuterische Beschäftigungsbedingungen in Kauf …