Absurdistan Deutschland
Es gibt immer mehr gute Ideen gegen Verschwendung: „Jedes Jahr landen in Deutschland über 6 Tonnen Lebensmittel im Müll. Lebensmittelretter tun was dagegen“, heißt ein Kurzbericht im TV-Sender 3sat. „313 Kilogramm Lebensmittel werfen die Deutschen laut einer Studie der Natur- und Umweltschutzorganisation WWF weg. Pro Sekunde.“, so steht es im Bericht der Brucker SZ vom 8.10.18. »Studentinnen müssen sich in einem Monat vor dem hiesigen Amtsgericht verantworten, weil sie, wie sie selbst einräumen, bereits weggeworfene Lebensmittel aus dem Container eines Supermarkts in Olching entwendet haben. Ihre Motivation ist freilich weniger finanzieller denn ideeller Natur … Das könnte man als sinnvolle Verwertung genießbarer Nahrung interpretieren. In den Augen der Justiz ist es zunächst einmal nichts anderes als besonders schwerer Diebstahl … die Lebensmittel wurden zur Entsorgung freigegeben und sind allerhöchstens noch ihrem Brennwert nach zu beurteilen.“ Das schreiben die Studentinnen in ihrem Internet-Blog. Und weiter: „Wir positionieren uns klar gegen die Verschwendung von Lebensmitteln und die Kriminalisierung der Lebensmittelrettung: Containern ist kein Verbrechen! Vielmehr sollte hinterfragt werden, dass diese großen Mengen an Lebensmitteln weggeschmissen werden.“«
Kommentar: Werfen wir Konsumenten Lebensmittel weg, stellt sich die absurde Frage, wem sie danach gehören: dem auf sie verzichtenden Konsumenten, dem Mülltonnenaufsteller (Vermieter/Hauseigentümer), der Abfallentsorgungsfirma oder der Kommune/Stadt? Niemand wird sich darüber Gedanken machen. Anders ist es, wenn Händler unverkaufte und „abgelaufene“ Waren wegwerfen. Dann darf man sie nicht an sich nehmen, weil das Diebstahl sei, heißt es. Hier bleibt Entsorgtes weiterhin Eigentum des Entsorgers. Der will damit zwar nichts mehr zu tun haben, aber niemand darf sie an sich nehmen. Eine nachvollziehbare Begründung bleibt rein logisch, menschlich und der Sache nach zwar aus, aber die Rechtsordnung zwingt dazu. Also haben sich zwei Studentinnen vor Gericht für ihren Zugriff auf den Müllcontainer von Edeka in Olching vor Gericht zu verantworten. Aus zirka 100 Euro Warenwert, der vernichtet werden sollte, wird so ein Delikt, das 40 Tagessätze zu je 30 Euro, also insgesamt 2.400 Euro Geldstrafe kosten soll. Begründung: besonders schwerer Diebstahl (!?). Absurder geht‘s nicht! In Frankreich wurde dieser Straftatbestand abgeschafft. Händler wurden verpflichtet, noch genießbare Lebensmittel zu spenden oder kostenlos abzugeben. Aber wir leben in Deutschland …