Volksbegehren “Betonflut eindämmen” unzulässig – Volksbegehren „Rettet die Bienen – Stoppt das Artensterben“ läuft
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschied, „dass das Volksbegehren Betonflut eindämmen nicht zulässig sei. Begründet wird die Ablehnung mit dem Eingriff in die Selbstverwaltungsgarantie in Gestalt der kommunalen Planungshoheit“ … Das Volksbegehren wurde von einem breiten Bündnis verschiedener Organisationen und Parteien getragen … „In Bayern verschwänden jeden Tag zwölf Hektar … unter Beton und Asphalt. Das entspricht 18 Fußballfeldern. Damit liege Bayern beim Flächenverbrauch mit großem Abstand an der Spitze. Auch der Landkreis weise stetig neue Flächen aus: Zwischen 2000 und 2015 seien insgesamt 1138 Hektar Fläche versiegelt worden. Das entspreche einem Anstieg von 16,5 Prozent. Pro Jahr werden 76 Hektar versiegelt.“ Lösungsvorschläge werden gesucht, denn es gibt keinen Planeten B. – Bericht in der Brucker SZ vom 17.7.18
In Bruck wird weiter für das Volksbegehren „Rettet die Bienen – Stoppt das Artensterben“ gesammelt! Meldung in der Brucker SZ vom 6.7.18.: „Die ÖDP hat das Volksbegehren initiiert und dafür mehr als 50 Unterstützer gewonnen. Darunter sind der Imkerbund, SPD, Grüne und Linke, aber auch die Spardabank oder die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, AbL. Ziel ist es, viel mehr als die nötigen 25 000 Unterschriften zu sammeln um so zu zeigen, für wie dringend die bayerischen Bürger das Thema halten … Eine der Forderungen des Volksbegehrens ist es, die Landwirte besser auszubilden. Weitere Forderungen lauten, in Bayern einen ausreichenden Biotopverbund zu schaffen und von 2020 an alle staatlichen Flächen ökologisch und ohne Pestizide zu bewirtschaften … Nähere Informationen gibt es im Internet unter www.volksbegehren-artenvielfalt.de. Dort kann man auch Listen anfordern, um selbst bis 1. September Unterschriften zu sammeln.“
Mehr darüber wissen: www.bund-rvso.de/schmetterlingssterben.html