Gerechtfertigte (?) Nötigungen (!)

Neuerdings verlangen Supermärkte, dass ihr Geschäft nur mit einem Einkaufswagen betreten werden darf. Wer schnell nur einen Liter Milch braucht oder eine Kugel Mozzarella, der muss versuchen, sich mit einem Einkaufswagen an vielen anderen Einkaufswägen in schmalen Gängen vorbei zu lavieren oder warten, bis wieder genug Platz ist. Die Frage sei erlaubt: Ist das eine sinnvolle Schutzmaßnahme gegen eine Ansteckungsgefahr oder ein demoralisierender Zwang ohne rationale Erfordernis? Es ist anzunehmen, dass weder der Kunde noch das Geschäft einen echten Nutzen dadurch erfahren. Die statt dessen Widrigkeiten erdulden müssen, die hoffentlich zur Einsicht führen, unsinnige Maßnahmen wie diese schleunigst abzuschaffen.

Zwei Anfragen der Schauspielerin und Autorin Bettina Kenter-Götte an das Büro des Brucker Landrats:
Dienstag, 12. Mai 2020.
Sehr geehrter Herr Landrat,
Schluss mit der neuen Maskenpflicht auf grünen Märkten; diese „Pflicht“, vor allem an der frischen Luft, ist nach allen medizinischen Erkenntnissen nutzlos bis schädlich.
Nicht nur der KBV, auch Prof. Püschel und Kollegen berichten von der Sinnlosigkeit bis Schädlichkeit der Masken, sofern sie, wie allerorts üblich, völlig unsachkundig gehandhabt werden. Quellen: Pressekonferenz UKE Hamburg https://www.youtube.com/watch?v=VvH3mG-v0Ms, KBV Pressekonferenz vom 30.4.2020: https://www.youtube.com/watch?v=MoMeMHYzJik, (bei 14:00 „Masken sinnlos“, 27:11 „Angstmache“, 34:20 „Immunitätsnachweis – abenteuerlich“, 36:00 Impfpflicht, 37:00 GG, 42:50 Tracing APP, 47:28 Impfen).
Wie weit soll das noch gehen? In München müssen Frauen unter der „Maske“ gebären. Das ist Folter und Körperverletzung. Quelle: https://www.merkur.de/lokales/muenchen-lk/haar-ort104496/coronavirus-bayern-muenchen-mundschutz-geburt-trauma-mutter-baby-arzt-ersticken-13757271.html.
Ich bitte um Auskunft, ob dieser „Maskengebärzwang“ auch im Landkreis Fürstenfeldbruck gilt.
Mit bestem Gruß, Bettina Kenter-Götte
Am 18.05.2020, schrieb Zimmermann, Jana:
Sehr geehrte Frau Kenter-Götte,
Herr Landrat Karmasin hat mich gebeten, Ihnen auf Ihre Anfrage vom 12.05.2020 zu antworten.
Ich danke Ihnen für Ihre Nachricht die ich im folgenden beantworten möchte:
Es ist zutreffend, dass die sog. „Maskenpflicht“ (Mund-Nasen-Bedeckung) auch für Verkaufsstellen auf Märkten (z.B. Wochenmarkt) gilt. Allgemeine hygienische Maßnahmen haben zum Ziel, die Wahrscheinlichkeit einer Infektionsübertragung zu verringern. Auch bei maximalem Aufwand gibt es keine vollkommene Sicherheit. Zudem müssen sie mit klaren Regeln vermittelt werden, damit sie für die Betroffenen nachvollziehbar sind und nicht von individuellen Interpretationen abhängen. Zuletzt sollen sie in einer Nutzen-Schaden-Abwägung mehr nützen als schaden.
Unter Betrachtung dieser Parameter bietet die aktuelle Maskenpflicht in der Öffentlichkeit klare Vorgaben. Es gibt viele Hinweise, dass sie in der Pandemiekontrolle wirksam ist, so konnten ja unter dem aktuellen Maßnahmenkatalog die Fallzahlen trotz Lockerungen weiter reduziert werden. Ein differenziertere Anwendung der Maskenpflicht (beim Einkaufen in Geschäften ja, auf grünen Märkten nein) würde nur zur Verwirrung bei den Mitbürgern führen und die Effektivität der Maßnahme gefährden. Da das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf grünen Märkten nicht mit einem relevanten Schaden verbunden ist, überwiegt insgesamt der Nutzen der Vorgaben.
Unter diesen Voraussetzungen die Maskenpflicht im Kreißsaal betrachtet: Um die Übertragung von Infektion zu verhindern, besteht im Klinikum Fürstenfeldbruck eine allgemeine „Maskenpflicht“ für Personal und Patienten. Diese Regelung ist leicht nachvollziehbar, führt somit nicht zu Verunsicherungen in der Anwendung. Die genaue Beobachtung von Infektionen bei Mitarbeitern des Klinikums zeigte, dass diese Maßnahme einen hohen Nutzen hat, ohne dass es schädliche Nebeneffekte gibt. So sollen auch im Kreißsaal die Geburtshelfer, Gebärende und werdende Väter einen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske tragen. Dies ist insbesondere wichtig zum Mitarbeiterschutz, da es im Geburtsverlauf durch intensive Atmung der Gebärenden zu einer erhöhten Umgebungsbelastung kommen kann (großer Nutzen!). Während der Geburt kann es aber auch immer wieder zu Situationen kommen, in der eine Gebärende den Mund-Nasen-Schutz nicht mehr toleriert. In dieser Situation ist es im Kreißsaal des Klinikums Fürstenfeldbruck üblich, dass die werdende Mutter die Maske abnehmen kann. Trotz aller Vorkehrungen soll jeglicher Schaden bei den Patienten verhindert werden.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die derzeit geltenden Beschränkungen in die Grundrechte der Bürger eingreifen. Die Eingriffe sind aber gerechtfertigt, da oftmals das eine Grundrecht nur bestehen kann, in dem man ein anderes einschränkt. So können Grundrechte insbesondere eingeschränkt werden, um die Allgemeinheit, also „die anderen“ zu schützen. In diesen Fällen hat eine Abwägung zwischen den kollidierenden Grundrechten zu erfolgen. Damit ein Grundrechtseingriff gerechtfertigt ist muss dieser stets verhältnismäßig sein, also erforderlich, angemessen und verhältnismäßig im engen Sinne. Die Pflicht zum Tragen einer Maske (nicht grundsätzlich und allgemein, sondern nur in besonderen Situationen, die sich nicht vermeiden lassen und in denen es zwangsweise zu Kontakt mit anderen Personen kommt, wie z.B. das Einkaufen oder die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs) ist erforderlich, da er in Abwägung mit anderen Maßnahmen ein verhältnismäßig mildes Mittel darstellt. Angemessen ist die Regelung, da wie oben dargestellt der Nutzen (Eindämmung der Infektionsgefahr, dadurch weniger Infizierte, dadurch Schutz der Gesundheit, dadurch kein überlastetes Gesundheitssystem) gegenüber dem damit verursachten Schaden überwiegt.
Genau wie Sie hoffen auch wir auf weiter sinkenden Infektionszahlen und damit einhergehend eine Rückkehr zur Normalität mit so wenig Beschränkungen für alle wie möglich.
Mit freundlichen Grüßen, gez. Jana Zimmermann
Landratsamt Fürstenfeldbruck, Abteilungsleiterin Gesundheits-, Veterinär- und Gewerbewesen (Recht), Abteilungsleiterin Regionalmanagement und Umwelt