CSU will das härteste Polizeigesetz in Deutschland seit 1945 durchboxen

Wollen wir das? In Bayern wird die Polizei fast unbemerkt mit extremer Machtfülle ausgestattet. Wird das Gesetz so beschlossen, wie es jetzt vorliegt, wäre es das härteste Polizeigesetz in Deutschland seit 1945. Durch dieses Gesetz werden die Bürgerrechte massiv bedroht! – Petition unterstützen.
Warum ist das wichtig?

Mit diesem Gesetz würde Bayern zum Polizeistaat werden. Nun einige Punkte die in dem neuen Gesetz verankert werden sollen:
1.Richtervorbehalt
Das bedeutet, dass ein Richter staatliche Maßnahmen wie Aufenthaltsverbote oder Telefonüberwachung absegnen muss.
Mit dem neuen Gesetz kann die Polizei Bürger zwingen ihren Wohnort nicht zu verlassen, oder den Wohnort zu wechseln.
Betroffene müssen erstmal klagen um von einem Gericht gehört zu werden.
2.Inhalte in der Cloud

Wenn es nach dem Gesetzentwurf geht, darf die Polizei in Informationssysteme und Speicher (Clouds) eindringen, Daten kopieren, löschen oder sogar ändern.
3.Vorbeugegewahrsam
Bisher war es der Polizei zum Beispiel möglich widersetzliche Fußballfans vor möglicher Randale maximal zwei Wochen lang wegzusperren, das Ganze nur nach einer richterlichen Genehmigung. Mit dem neuen Gesetz kann das ganze auf drei Monate ausgeweitet werden. Die Betroffenen werden zwar von einem Richter angehört, haben aber keinen Strafverteidiger, und müssen somit ihre Unschuld aus der Zelle heraus beweisen.
4.Telekommunikation und Post
Unter ähnlichen Voraussetzungen wie bei der Cloud, darf die Polizei künftig präventiv in die Telekommunikation eingreifen. Zusätzlich kann die Kommunikationsverbindung durch technische Mittel seitens der Polizei unterbrochen oder gar verhindert werden. Außerdem kann die Polizei die Post präventativ beschlagnahmen. Unter dem Vorwand „Gefahr im Verzug“ darf dies auch ohne richterliche Genehmigung erfolgen.
5. Aufenthaltsverbote
Die Polizei kann bestimmen, wo sich „Gefährder“ aufhalten müssen und wo sie sich nicht aufhalten dürfen. Das Problem ist, dass Gefährder sehr allgemein und zu Gunsten der Polizei definiert werden kann. Gefährder können nach dem neuen Gesetzentwurf Personen sein , die keine Straftat begangen haben, aber von denen die Polizei ausgeht, dass sie welche begehen könnten. Jene Personen können zusätzlich nach Verabschiedung des Gesetzes in unendliche Haft genommen werden. Ein Richter kann anordnen, dass die Person zunächst für drei Monate und dann jeweils für drei weitere Monate in Haft kommt. Nur wie soll ein „Gefährder“ in Haft beweisen, dass er unschuldig ist?
Das ist die Kurzzusammenfassung des neuen Gesetzentwurfes, den es unter allen Umständen zu verhindern gilt! Freiheit und Bürgerrechte sind um einiges bedeutsamer, als die absolute/präventive Kontrolle. Durch absolute/präventive Kontrolle verschwindet die Freiheit, welche wir aktuell haben macht euch das klar!
Wer sich in das Thema noch mehr einlesen will dem stehen hier noch einige Links zur Verfügung:
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000013000/0000013038.pdf
http://www.nordbayern.de/region/geheimdienstmethoden-wirbel-um-polizeigesetz-in-bayern-1.7245358
https://netzpolitik.org/2018/csu-will-polizei-in-bayern-zum-geheimdienst
http://www.sueddeutsche.de/bayern/kriminalitaet-bayern-will-die-befugnisse-der-polizei-massiv-ausweiten-1.3912091