Neues von den Lebensmittelretterinnen Franzi und Caro

Liebe Menschen, wieder einmal ist es lange her, dass wir unsere Neuigkeiten mit euch teilen konnten. Nun haben wir eine negative Antwort auf unsere Revision vom Bayrischen Obersten Landesgericht erhalten. Für uns bleibt weiterhin die Absurdität bestehen, dass in Zeiten der Klimakrise der Schutz unserer Lebensgrundlage hinten angestellt wird. Neue Fragen fordern andere Antworten. Der Weg vor das Verfassungsgericht steht uns offen. Nach dem Amtsgerichtsurteil vom 30. Januar 2019 sind wir in Revision gegangen. Wir wollten das Bayrische Oberste Landesgericht von unserer Auffassung überzeugen, dass mit dem Wegwerfen von Lebensmitteln in die Mülltonne das Eigentum an ihnen aufgegeben wird. Mit der Revision haben wir uns den Freispruch erhofft. Doch auch das Revisionsgericht sah von einer Eigentumsaufgabe ab. Auf dem Papier sind wir nun Straftäterinnen – genauer gesprochen Diebinnen gem. § 242 StGB. Mit dem Beschluss des Bayrischen Obersten Landgerichtes wird das bestehende Urteil des Amtsgerichtes nun rechtskräftig. Mit einem Strafmaß von 15 Tagessätzen zu je 15 € auf Bewährung wurde eine Verwarnung ausgesprochen. Darüber hinaus sind 8 Sozialstunden bei der Tafel zu leisten. Die Richter*innen haben ein halbes Jahr zur Urteilsfindung beraten. So möchten wir nicht anzweifeln, dass das Gericht wohl überlegt sein Urteil gesprochen hat. Doch fragen wir uns, nach welchem Gewissen und im Sinne welcher Grundannahmen diese Entscheidung gefallen ist. Der Schutz von Eigentum ist in einigen Fällen als sehr sinnvoll zu betrachten. Jedoch sehen wir weiterhin die Absurdität darin, dass es sich bei dem Diebesgut für den Supermarkt um wertlosen, zu entsorgenden Müll handelt. Zudem verbirgt sich hinter dieser Tatsache ein trauriges Bild: die sinnlose Vernichtung von Nahrungsmitteln. Wir hatten gehofft, dass die Revision ihren Beitrag leisten kann, dass eine Entkriminalisierung unseres Falles Teil einer moralischen Positionierung sein kann. Doch der Schutz unserer Lebensgrundlagen wird weiterhin als zweitrangig betrachtet. Können wir uns eine solche Haltung wirklich noch leisten? Nein, dies ist definitiv nicht mehr vertretbar. Der Beschluss ist eine große Ernüchterung für uns. Im Rahmen der großen Klimademo vor drei Wochen standen wir gemeinsam auf der Straße und haben in ganz Deutschland „Klimagerechtigkeit – jetzt“ gefordert. Kann dieses Urteil eine adäquate Antwort darauf sein? Es ist nicht nur, dass wir es persönlich schade finden, wenn wir eine Banane unangetastet im Müll sehen, sondern wir können nicht hinnehmen, dass tausende dieser Bananen täglich vernichtet werden. Denn sie verweisen auf eine enorme Ressourcenverschwendung, hier vor unseren Augen. Wenn wir in den aktuellen Klimadebatten über CO²-Einsparungen diskutieren, so müssen wir beachten, dass die Herstellung und der Transport von Lebensmitteln für einen beachtlichen Anteil an den ausgestoßenen Treibhausgasen verantwortlich sind. Hiervon soll ein Drittel alleine für den Müll sein? So sehen wir, dass die Straftat, die wir begangen haben, auf ein Verbrechen aufmerksam macht – ein Verbrechen an der Menschheit – nichts Geringeres als der Diebstahl der Lebensgrundlage zukünftiger Generationen wird gerade begangen.
Wir möchten sehen, dass Worten Taten folgen. Noch im Juni haben sich die Justizminister*innen der Länder gegen eine gesetzliche Entkriminalisierung des Containerns ausgesprochen. Damit wurden 130.000 Unterschriften unserer Petition unbeachtet gelassen, mit der Begründung: Containern wäre nicht Lösung des Problems der Lebensmittelverschwendung und andere Wege müssten gefunden werden. Geschehen ist seitdem allerdings rein gar nichts, ganz im Gegenteil: letzten Freitag den 11. Oktober wurde eine weitere Chance vertan, sich dem Problem der Lebensmittelverschwendung mit konkreten politischen Entscheidungen zu stellen. Supermärkte sollen auch weiterhin nicht dazu verpflichtet werden, noch genießbare Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen zu spenden. Bei der Bundesratssitzung am vergangenen Freitag wurde die Initiative eines Wegwerfstopps von Lebensmittel für Supermärkte erneut verworfen. So dürfen wir gespannt sein welche Wege beschritten werden um das Ziel – die Halbierung der Lebensmittelverschwendung bis 2030 zu erreichen. Gute Worte sind noch keine guten Taten. Am Ende des Weges steht nun zunächst ein juristischer Schuldspruch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Wie geht es nun weiter? Die Entscheidung der letzten Instanz wiegt schwer. Trotzdem möchten wir uns mit dieser endgültigen Antwort nicht zufriedengeben, denn wir sind weiterhin der Meinung, dass wir niemandem geschadet haben. So möchten wir uns auch in Zukunft mit den Lebensmittelretter*innen solidarisieren. Zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und unseren Rechtsanwält*innen … prüfen wir nun verfassungsrechtliche Argumente für eine Verfassungsklage. Der Weg bis zum Bundesverfassungsgericht ist jetzt die letzte Möglichkeit, durch die Gerichte eine Entscheidung herbeizuführen. Wir möchten euch danken, dass ihr uns bis jetzt begleitet habt. Die aktuellen Ereignisse regen zu Diskussionen an und fordern neue Initiativen. In diesem Sinne möchten wir euch ganz herzlich im Namen des Container-Bündnisses ins Eine-Welt-Haus München einladen. Dort sollen am Mittwoch, den 16. Oktober, um 19 Uhr, Aktionen zum Thema Lebensmittelverschwendung geplant werden.
Solidarische Grüße, Caro & Franzi, mail: olchis-containern_1@riseup.net, blog: http://olchiscontainern1.blogsport.de. – Gesellschaft für Freiheitsrecht (GFF): www.freiheitsrechte.org.