Kontrolle und Bußgelder

Das Brucker Tagblatt vom 19.8.20 berichtete: „Steigende Sorglosigkeit“: Landratsamt kündigt verstärkte Corona-Kontrollen an und droht mit Bußgeldern … Die Kreisbehörde stellt eine „etwas größere Sorglosigkeit bei der Einhaltung der Corona-Regeln“ fest. Daher kontrolliere die Polizei auch im Landkreis Fürstenfeldbruck derzeit wieder verstärkt die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Das Landratsamt verhängt bei Verstößen Bußgelder von, je nach Schwere des Verstoßes, bis zu 5000 Euro. Im Landratsamt sind seit März circa 900 Verstöße zur Anzeige gebracht worden …
Über „Kollateralschäden“ genannte Folgen und Nebenerscheinungen der sogenannten „Corona-Schutzmaßnahmen“ informiert die Webseite „Kollateral News“. Beispielsweise veröffentlichte sie einen Bericht über grenzwertige Erfahrungen, die Betreuungskräfte in Pflegeheimen machen.
Eine Gegenmeinung des Publizisten Jens Berger (Nachdenkseiten): Covid-19 – erfreulich undramatische Daten rechtfertigen keine dramatischen Eingriffe … Womit lassen sich eigentlich die Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern begründen? Im März hieß es, man müsse das Gesundheitssystem vor dem drohenden Kollaps zu bewahren. Im April rückte der R-Wert als vermeintlich belastbarer Indikator in den politischen Fokus und im Mai verabschiedeten Bund und Länder einen „Notfallmechanismus“, der strengere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus von der Infektionslage auf Kreisebene abhängig machen sollte. Heute, im August, sind die Krankenhäuser so leer wie selten zuvor, von einer exponentiellen Ausbreitung der Infektionen kann keine Rede sein und kein einziger Landkreis reißt die vereinbarte Obergrenze. Die wichtigen Zahlen und Indikatoren unterscheiden sich diametral von der Situation Ende März. Dennoch malen Teile der Politik das Schreckensszenario eines zweiten Lockdowns an die Wand.