Dient der Blumenblühflächen-Verkauf dem Artenschutz?

Die Brucker SZ vom 19.3.19 berichtete über die Reaktion der Naturschutzgruppen auf die Aktion der Landwirte, die einen Teil ihrer Ackerflächen in Blühflächen umwandeln wollen: „Blühflächen, so das Fazit des LBV-Vorsitzenden, seien kein Ersatz für die Lebensräume, die durch die intensive Landwirtschaft verschwunden seien, was zum Artensterben geführt habe. Der Verlust von Hecken, Rainen, Weg- und Ackerrändern, die eigene Lebensräume bilden und vor allem Lebensräume untereinander vernetzen, kann laut Schäffer nicht durch die befristete Anlage von Blühstreifen kompensiert werden … Der LBV hat mehrere Kriterien für Blühstreifen aufgestellt, die einen Beitrag zum Artenschutz leisten könnten.“ – Nachzulesen im SZ-Artikel.