“Contanern ist kein Verbrechen!”

Im November letzten Jahres haben wir euch vom Einreichen unserer Verfassungsklage berichtet. Wie manche von euch sicher schon wissen, haben wir im August bereits eine Antwort aus Karlsruhe erhalten. Leider hat das Bundesverfassungsgericht die Klage als unbegründet abgelehnt und kam zu dem Schluss: Eigentum dürfe auch an wertlosen Sachen durch Strafe geschützt werden. Wir möchten diese Mail dazu nutzen, den Bedeutungshorizont der Stellungnahme der Richter*innen zu umreißen.
Verfassungsklage gegen die Kriminalisierung von Lebensmittelrettung
Mit der Straftat, die wir begangen haben, haben wir auf ein Verbrechen aufmerksam gemacht – ein Verbrechen an der Menschheit – nichts Geringeres als der Diebstahl der Lebensgrundlage zukünftiger Generationen. Wir wurden dafür schuldig gesprochen, dass wir Lebensmittel aus der Mülltonne eines Supermarktes genommen haben. Das Containern und damit die Verwertung von Lebensmitteln als Nahrung wird kriminalisiert. Auf der anderen Seite bleibt die systematische Vernichtung von Lebensmitteln gängige Praxis. Dabei ist der Schutz natürlicher Lebensgrundlagen mit Art. 20a des Grundgesetzes zum Staatsziel ernannt worden. Die Diskrepanz unserer Ziele und der gängigen Praxis andererseits wollten wir mit unserer Verfassungsklage auf juristischer Ebene sichtbar machen. Zudem wollten wir erreichen, dass das Containern nicht mit der Härte des Strafgesetzbuches geahndet wird. Noch im Februar haben wir erfahren, dass unsere Verfassungsklage auf der Entscheidungsliste für das Jahr 2020 steht. Auf dieser Liste stehen 40 ausgewählte Fälle von tausenden Belangen, mit denen sich Bürger*innen jährlich an die Richter*innen in Karlsruhe wenden – ein kleiner Erfolg und ein Zeichen, dass dem Thema Lebensmittelverschwendung, auch aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes aktuelle gesellschaftliche Relevanz beigemessen wird.
Von der Entscheidung überrollt
Mit der Erwartung, dass ein Urteil nun relativ bald in Aussicht steht, starteten wir also in das Jahr. Gerne hätten wir diese Nachricht auch mit euch geteilt. Doch musste mit der Ausbreitung des Coronavirus und dem Lockdown im März anderen Themen Platz eingeräumt werden. All unsere geplanten Pressetermine und Drehtage mussten abgesagt werden. So waren auch unsere gewohnten Kommunikationswege aus den Angeln gehoben. Die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geriet aus unserem Blickfeld. Auch wenn wir wussten, dass uns jeden Tag die Entscheidung der Richter*innen ereilen könnte, fühlten wir uns doch überrollt. Ob Mensch überhaupt an irgendeinem Tag bereit für eine Nachricht mit solch einer Durchschlagskraft ist? – wahrscheinlich nicht. Wir sahen uns auf jeden Fall mit der Antwort des Verfassungsgerichts vollkommen überfordert, noch dazu die Enttäuschung, aus diesem langjährigen juristischen Prozess nicht mit einem Freispruch herauszutreten. Ganz verdaut haben wir diesen Moment bis heute nicht. Unsere Klage ist zwar als unbegründet, aber zulässig erklärt worden. Das ist bereits ein kleiner Erfolg, zudem hat sich das Gericht mit wichtigen juristischen Fragen auseinandergesetzt und Stellung genommen. Doch wir bleiben weiterhin verurteilt als Straftäterinnen. Viel entscheidender ist für uns jedoch, die Frage, was dies für unsere Gesellschaft bedeutet. Insbesondere für die Menschen, die weiterhin in Mülltonnen steigen möchten, um Lebensmittel zu retten. Das können wir immer noch nicht ganz abschätzen, noch ein Grund mehr darüber zu reden.
Was das Urteil für uns bedeutet
In der Entscheidung wird der Schutz des Eigentums so weit ausgelegt, dass sogar der Diebstahl von wertlosen Sachen möglich ist. Art. 20a GG wurde keine Bedeutung beigemessen. Demnach muss der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen weiterhin hinter dem Schutz des Eigentums anstehen. Doch entscheidend ist auch, dass das Verfassungsgericht, wie es selbst formuliert, nicht zu prüfen hat, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gewählt habe und verweist damit auf die Politik! Es ist durchaus möglich, das Containern per Gesetz zu entkriminalisieren, sowie die Verschwendung von Lebensmitteln zu verbieten. So müssen wir zwangsläufig die Frage stellen: Was hindert uns Menschen daran, Wege mit Zukunft zu wählen? Ist es Bequemlichkeit oder unsere gewohnten Muster, die das Bedürfnis nach Sicherheit stillen? Für uns scheint die Hürde das „aber“ zu sein, welches wir jedem Satz mit „Klimaschutz“ folgen lassen, und mit dem wir unsere Gewohnheiten verteidigen. So heißt es: Der Ressourcenschutz sei abzuwägen mit wirtschaftlichen Argumenten. Die Lebensmittelverschwendung sei an ein bedrohliches Ausmaß gelangt, aber unser Konsumverhalten sei schwer zu ändern. Containern sei ein wichtiges Engagement, aber das Eigentum müsse geschützt werden. Damit wollen wir uns nicht in erster Linie zu Feinden des Eigentums erklären, doch wollen wir die vorrangige Bedeutung solch einer „Aber“-Logik in Frage stellen. Gerade in juristischen Belangen wünschen wir uns doch zukunftsweisende Entscheidungen. Bezeichnen wir Art. 20a unseres Grundgesetzes als irrelevant und strukturieren unsere Gesellschaft nicht demnach um, erklären wir unser Staatsziel damit als hinfällig und verspielen unsere Zukunft. Umweltschutz darf kein Hobby sein, für das mensch sich freiwillig entscheidet, wenn wir weiterhin auf diesem Planeten leben möchten.
Wie es jetzt weitergehen muss
Wollen wir wirklich an bekannten Wegen festhalten, obwohl sie ohne Zukunft sind? Wir dürfen nicht den Fehler begehen, den Schutz unserer Lebensgrundlagen aus den Augen zu verlieren, sondern dürfen mutig sein, neue Wege auszuprobieren. Auch wir haben uns auf den Weg gemacht, haben die Kriminalisierung des Containerns und unseren Umgang mit Lebensmitteln in Frage gestellt. Es hat viel Mut gekostet, uns als Straftäterinnen einem öffentlichen Diskurs zu stellen. Mit uns fordern mittlerweile 170.000 Menschen Politiker*innen auf, auch mutig zu sein. Die Politik ist jetzt gefragt, endlich gegen die Lebensmittelverschwendung anzugehen. Wir möchten gemeinsam mit euch den Politiker*innen zwei konkrete Forderungen mit auf den Weg geben: Die Entkriminalisierung des Containerns und ein Wegwerfstopp für Supermärkte. Teilt die Petition weiter in eurem Bekanntenkreis: https://weact.campact.de/petitions/containern-ist-kein-verbrechen-1. Solange genießbare Lebensmittel in der Mülltonne landen, sind wir nicht zufrieden! – Solidarisch, Caro & Franzi