Spart die Sparkasse auf Kosten des Gemeinwohls?
Am 31.1.19 berichtete die Brucker SZ: Sparkassenkritiker Rainer Gottwald sieht nach Auswertung der Jahresbilanz für 2017 Spielraum für Überweisungen von jeweils etwa vier Millionen Euro an die beiden Träger, die Stadt und den Landkreis … Die Institute sollten dem Beispiel einiger Sparkassen folgen und so letztlich die Bürger in den Genuss eines Teils der Überschüsse kommen lassen. Damit ließen sich Schulen oder Sozialwohnungen finanzieren, argumentiert Gottwald … In einem um die Jahreswende verschickten offenen Brief nebst „Faktencheck“ plädiert Gottwald an Politiker und Verwaltungsräte, Zahlungen in einem maßvollen Umfang durchzusetzen und damit den aus seiner Sicht anhaltenden „Rechtsbruch“ zu beenden. Kommunen sei es laut Paragraf 62 der Gemeindeordnung sogar gesetzlich untersagt, auf solche „besondere Entgelte“ ohne Not zu verzichten … Der Verwaltungsrat, der darüber zu entscheiden hat, bleibt freilich bei seiner Meinung, dass Überschüsse besser auf die hohe Kante gelegt werden, um für Krisenzeiten gerüstet zu sein … Gottwald aber bleibt dabei: Die Sparkasse Fürstenfeldbruck verstoße durch ihre Weigerung, einen Teil der Überschüsse auszuschütten, gegen Vorgaben des Handelsgesetzbuchs sowie des bayerischen Sparkassengesetzes. Gottwald beruft sich auf einen Passus in der Sparkassenordnung. Überstiegen die Rücklagen 15 Prozent der Kapitalquote, dann könnten „bis zu 75 Prozent des Jahresüberschusses an die Träger ausgeschüttet werden“. Für Fürstenfeldbruck, in punkto Kapitalquote im Ranking der 66 bayerischen Sparkassen auf Platz 32, bezifferte Gottwald den Prozentsatz Ende 2017 auf 16,72 Prozent … Das zuständige Innenministerium in München hat bislang nichts an der Praxis der meisten bayerischen Sparkassen auszusetzen, Überschüsse dem Fonds für allgemeine Bankrisiken zuzuführen …