Keine Winterkleidung für Geflüchtete!?

Die Brucker SZ berichtete am 9.1.19 über den nichtöffentlichen Besuch des bayerischen Innenministers im Brucker Ankerzentrum: „Joachim Herrmann (CSU) hat am Mittwoch die Ankerzentrum-Dependance beim früheren Brucker Fliegerhorst besucht … zum fachlichen Austausch mit Beamten und Mitarbeitern der Caritas … Die Menschen dürfen nicht arbeiten, nicht einmal für sich selbst kochen und leben monatelang in der Unterkunft, teilweise mit zehn Personen in einem Zimmer. Außerdem gibt es immer wieder Klagen über das Sicherheitspersonal … “Es ist restriktiver geworden”, sagte der Brucker Stadtrat Willy Dräxler (BBV), Referent für Migration beim Caritasverband der Erzdiözese.
Die Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrats vom 22.2.19 berichtet von einem nicht nachvollziehbaren Verweigerungsakt der Landesregierung: Trotz zurückliegender frostiger Wintermonate hat die Regierung von Oberbayern (ROB) im ANKER-Zentrum Fürstenfeldbruck bis heute keine Winterkleidung an Geflüchtete ausgegeben, auf die die Geflüchteten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einen Rechtsanspruch haben. Die ROB kann den Flüchtlingen dafür Bargeld in Höhe von 34,60 € im Monat auszahlen, oder die Winterkleidung als Sachleistung ausgeben – beides einbehalten ist verfassungswidrig. Für die Bewohner*innen des ANKER-Zentrums in Fürstenfeldbruck ist das jedoch die kalte Realität dieses Winters. Das strikte Sachleistungsprinzip, dass die Landesregierung in den Ankerzentren verfolgt, schränkt die dort untergebrachten Personen ganz massiv in ihren Grundrechten ein. Sie erhalten lediglich die Unterbringung im Sammellager, dreimal täglich Kantinenversorgung, Hygienepakete, Fahrkarten, sowie zweimal jährlich die Ausgabe von Winter- bzw. Sommerbekleidung. Für ihr verfassungsmäßig garantiertes, menschenwürdiges Existenzminimum erhalten sie nur noch ca. 90 Euro für den Alleinstehenden. Davon müssen Anwaltskosten, Kommunikation und der weitere persönliche Bedarf gedeckt werden. „Den Menschen wird durch die zentralisierte Lagerunterbringung und das Sachleistungsprinzip jegliche Möglichkeit auf Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben verwehrt. Dass die Regierung nun auch noch ihrer Pflicht nicht nachkommt und den Geflüchteten die ihnen zustehende Winterbekleidung vorenthält, ist ein Skandal. Staatlich verordnetes Frieren darf von der bayerischen Regierung nicht als Abschreckungsmaßnahme eingesetzt werden“, erklärt Katharina Grote vom Bayerischen Flüchtlingsrat. – Münchner Flüchtlingsrat, Tel: 089-762234, 0178 233 52 82,grote@fluechtlingsrat-bayern.de
Meldung der Brucker SZ vom 22.2.19: “Eine Sprecherin der Regierung widerspricht. Die Bewohner könnten sich “nunmehr” in der Münchner Kleiderkammer versorgen, sobald vom Landratsamt der Anspruch festgestellt wurde. Zusätzlich gebe es in der Unterkunft eine Kleiderkammer des Roten Kreuzes.”
Das Bündnis Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit (AKS) München, Bayerischer Flüchtlingsrat und Münchner Flüchtlingsrat kritisiert die Unterbringungssituation und fehlende Jugendhilfe im Brucker Ankerzentrum.