Rechtsmittel im Strafprozess wegen „Containern“ eingelegt

Die Brucker SZ berichtete am 4.1.19 über den Prozess und „Motive und Reaktion“ der Olchinger Lebensmittelretterinnen und führte mit den beiden ein Gespräch. Ausführlicher Bericht im Kreisboten vom 6.2.19: “Für’s Containern verurteilt”.
Update am 7.2.19:
Aus dem aktuellen Info-Brief der beiden Lebensmittelretterinnen: “Nun ist genau eine Woche vergangen seit unserer Verhandlung bezüglich des Container-Falls vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck am 30. Januar. Nach unserer Verurteilung stand eine Frage im Raum: Wird es eine nächste Instanz geben? Mit dieser Mitteilung wollen wir, Franzi & Caro, uns um eine Antwort bemühen … Wir haben uns dazu entschieden, Rechtsmittel einzulegen. In welcher Form wir diese letztendlich ergreifen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Dazu muss weiterhin die schriftliche Urteilsbegründung des Richters abgewartet werden, um die Situation juristisch einschätzen zu können … Die Staatsanwaltschaft München II hielt bis zuletzt an der Verurteilung wegen besonders schweren Falls des Diebstahls fest. Zuletzt sah der Richter den Tatbestand des einfachen Diebstahls als erfüllt und sprach uns schuldig … Was dann jedoch geschah, hätten wir nicht für möglich gehalten: sogar im kleinen Heimatstädtchen Vechta machte unser Fall die Runde. Noch überraschender war es, als die Berichterstattung auch Menschen in anderen Ländern erreichte und es positive Rückmeldungen beispielsweise aus der Türkei gab. Auch einige Politiker*innen empören sich, dass wir verurteilt worden sind und zeigen Initiative für Maßnahmen und Änderungen. So gibt unser Fall auf vielen Ebenen Anlass zur Diskussion und das Thema Lebensmittelverschwendung findet Einzug in die aktuellen Debatten in/von Politik und Gesellschaft … Der Handlungsbedarf scheint allgegenwärtig. Doch sind wir ehrlich, so besteht die Möglichkeit, dass eine Welle der Aufmerksamkeit, welche die Lebensmittelverschwendung erneut ins Blickfeld der Gesellschaft gerückt hat, genauso schnell wieder abflachen kann, wie sie sich aufgebäumt hatte. Wir sind nicht die ersten, die Zeit und Energie darauf verwendet haben, auf dieses Thema hinzuweisen. Unser Ziel ist die nachhaltige Veränderung und eine bewusstere Haltung zu den lebensnotwendigen Mitteln … Angedacht ist eine Erweiterung der Kampagne. Wir wollen uns nicht damit zufrieden geben, dass der Diskurs um Nachhaltigkeit und Klimawandel vor allem auf der Verbraucherebene geführt wird, denn wir haben gesehen, wie wenige Erfolge diese Strategie hat. Denn wenn Verbraucher*innen nur die Wahl zwischen einer Biogurke in Plastikverpackung und ihrer konventionellen Variante ohne Plastik hat, wird deutlich, dass der Einkaufsmacht Grenzen gesetzt werden. So muss man ganz klar sehen, dass auf einer anderen Ebene bereits nachhaltige Entscheidungen getroffen werden müssen … Deshalb appellieren wir an die Politik, dass der verlautete Tatendrang in sofortige und grundlegende strukturelle Veränderungen übergeht. Wir können uns keinen weiteren Aufschub erlauben!” – Der ganze Newsletter ist hier zu lesen.
Aus der aktuellen Info der Verteidigung der Olchinger Lebensmittelretterinnen:
“In dem Strafverfahren wegen der Entnahme von entsorgten Lebensmitteln aus dem Abfallcontainer
eines Supermarktes in Olching legte die Verteidigung am Mittwoch Rechtsmittel gegen die
Entscheidung des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck vom 30.01.2019 ein. Das Amtsgericht entschied in
der ersten Instanz, dass die Entnahme entsorgter Lebensmittel aus dem Abfallcontainer eines
Supermarktes ein Diebstahl sei und verwarnte die beiden Angeklagten deshalb. Eine Strafe sprach
das Gericht nicht aus. In der mündlichen Urteilsbegründung ging das Gericht davon aus, dass
weggeworfene Lebensmittel in dem Abfallcontainer eines Supermarktes zwar wertlos seien, aber
als Eigentum gestohlen werden können. Die Verteidigung vertrat hingegen die Auffassung, dass die
entsorgten Äpfel, Birnen und Joghurtbecher als juristisch derelinquiert anzusehen seien (§959
BGB), und sich bei den im Müllcontainer befindlichen Lebensmitteln kein ehemaliger Besitzer als
Eigentümer geschädigt sehen könne – sie beantragte Freispruch. Der Hausfrieden war zu keiner Zeit
gestört, weil der Abfallcontainer nicht umzäunt, sondern auf dem Gelände zugänglich war. Darüber
hinaus gab der Supermarkt an, dass keine Schäden entstanden seien, und für die Entsorgung der
Lebensmittel gewöhnlich bezahlt werde.”