Kategorie: Landespolitik

Volksbegehren “Betonflut eindämmen” unzulässig – Volksbegehren „Rettet die Bienen – Stoppt das Artensterben“ läuft

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschied, „dass das Volksbegehren Betonflut eindämmen nicht zulässig sei. Begründet wird die Ablehnung mit dem Eingriff in die Selbstverwaltungsgarantie in Gestalt der kommunalen Planungshoheit“ … Das Volksbegehren wurde von einem breiten Bündnis verschiedener Organisationen und Parteien getragen

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